Meldung vom 17.07.2025 (Letzte Aktualisierung 17.07.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Eier gekocht und Artischocken, unverpackt angeboten am Kontrolltag 15.05.2025 |
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Herkunft | Unbekannt |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Sukhminder Singh Dhillon Pizzeria Family Service OT Wachau Magdeborner Str. 6 04416 Markkleeberg |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
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Beschreibung | Die Verdachtsproben Eier gekocht und Artischocken sind sensorisch und mikrobiologisch für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | 15.05.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | Donnerstag, 17. Juli 2025, 08:01 Uhr |
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Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Die Probenahme erfolgte im Zusammenhang mit der Feststellung erheblicher Reinigungsmängel und der vorübergehenden Untersagung des Herstellens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln. Nach erfolgreicher behördlicher Abnahme wurde der Betrieb am 16.05.2025 wieder aufgenommen.
Meldung vom 08.07.2025 (Letzte Aktualisierung 08.07.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | gesamtes Speisenangebot des Kontrolltages 15.05.2025, insbesondere verschiedene nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel in einer trüben, milchigen Flüssigkeit; angetrocknete Lebensmittel in unsauberen GN-Behältern; in geöffneter Originalverpackung gelagerte Currybockwürste mit länger abgelaufenem MHD |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Sukhminder Singh Dhillon Pizzeria Family Service OT Wachau Magdeborner Str. 6 04416 Markkleeberg |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | Ekelerregende, nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln (LM) durch unhygienisch und z.T. offen gelagerte Lebensmitteln in Kühlmöbeln und fehlender Hygienekleidung während der Herstellung.
Unzureichende Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Nicht richtige Lagerung von Rohstoffen und Zutaten, um gesundheitsgefährdenden Verderb und Kontamination zu verhindern. Inverkehrbringen von ekelerregenden Lebensmitteln.
Kein ausreichender Schutz vor Schadnagern durch ca. 1,5 cm breiten Spalt unter Tür vom Hintereingang. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung |
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Beschreibung | erhebliche Reinigungsmängel, unsachgemäße und unhygienische Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln - siehe oben |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | fehlender Hygienekleidung |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | erhebliche Reinigungsmängel, unsachgemäße und unhygienische Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln - siehe oben |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | 15.05.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | Dienstag, 08. Juli 2025, 09:28 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Reinigung und Desinfektion der gesamten Einrichtung, unschädliche Beseitigung der offen gelagerten und selbst hergestellten Lebensmittel (15.05.2025)
- zur Abnahme und Wiederinbetriebnahme erforderliche Nachreinigung und Desinfektion der Einrichtung. (16.05.2025)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
15.05.2025 amtliche Untersagung von Herstellung, Behandeln und Inverkehrbringen bis auf Widerruf und Wiederaufnahme erst nach behördlicher Abnahme; Anordnung, alle offen gelagerten und selbst hergestellten Lebensmittel der unschädlichen Beseitigung zuzuführen; nach erfolgter Nachreinigung Wiederaufnahme am 16.05.2025 gestattet
Meldung vom 02.07.2025 (Letzte Aktualisierung 02.07.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | arabische Erzeugnisse, loses Fleischwaren, Eis u.a.m. |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | ÖZ Market Furat-Alschem Al Mohammed Oudai Bahnhofstraße 26 02708 Löbau |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Temperaturverstöße |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | abweichende Kühl- und Tiefkühltemperaturen |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | fehlender Personalbereich |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | nicht vollendete Baumaßnahmen im Lager-/ Vorbereitungsbereich |
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Verstoß | Anderer Verstoß |
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Rechtsgrundlage | Art. 18 VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 9 LMIV |
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Beschreibung | fehlende Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von Fleischwaren und Eiern |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | fehlendes Warmwasser an Handwaschbecken |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | 10.06.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | Mittwoch, 02. Juli 2025, 10:53 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- sporadische Mängelabstellung (-)
Meldung vom 27.06.2025 (Letzte Aktualisierung 27.06.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Hygienische Mängel im Bereich Kühltheken und der Gefriereinrichtung im Verkauf und Lagerbereich, Hygienische Mängel im Bereich Backwarenvorbereitung am Kontrolltag 05.05.2025 |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | NETTO ApS & Co. KG NETTO Filiale 6443 Am Ring 2 a 04680 Colditz |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | Hygienische Mängel Bereich Kühltheken und der Gefriereinrichtung im Verkauf, Hygienische Mängel in der Kühlzelle im Lager, Hygienische Mängel Bereich Backwarenvorbereitung
Gefahr der nachteiligen Beeinträchtigung von Lebensmitteln Verdeckte Ekelerregung |
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Verstoß | Temperaturverstöße |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Hygienische Mängel Bereich Kühltheken und der Gefriereinrichtung im Verkauf, Hygienische Mängel in der Kühlzelle im Lager, Hygienische Mängel Bereich Backwarenvorbereitung
Gefahr der nachteiligen Beeinträchtigung von Lebensmitteln Verdeckte Ekelerregung |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Hygienische Mängel Bereich Kühltheken und der Gefriereinrichtung im Verkauf, Hygienische Mängel in der Kühlzelle im Lager, Hygienische Mängel Bereich Backwarenvorbereitung
Gefahr der nachteiligen Beeinträchtigung von Lebensmitteln Verdeckte Ekelerregung |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | 05.05.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | Freitag, 27. Juni 2025, 10:54 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Kühltheke für abgepacktes geschnittenes Frischobst wurde unverzüglich beräumt und ist bis zur Instandsetzung nicht mehr zu nutzen. Reparaturaufträge sind vorgesehen.
Hygiene- und Reinigungsmängelmängel in der Backwarenvorbereitung sind abzustellen.
Schimmel im Lagerbereich entfernen.
(05.05.2025)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Zur Behebung der Mängel wird eine amtliche Anordnung erfolgen.
Meldung vom 27.06.2025 (Letzte Aktualisierung 09.07.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und anschließend in Verkehr gebrachten Lebensmittel. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Döner Kebab zum Verkauf angeboten. |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Schnellrestaurant MC Döner Pizzeria Delitzscher Str. 88 04129 Leipzig
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Verarbeiter
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Rahmen der amtlichen Kontrolle am 01.04.2025 wurden Mängel in der Betriebshygiene und der Warenpflege festgestellt. Aufgrund von fehlender Basishygiene im Bereich der Küche und Mängel bei dem Umgang und der Lagerung von Lebensmitteln, wurden die im Betrieb hergestellten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen zum Kontrollzeitpunkt:
Der Küchenbereich befindet sich in einem ungereinigten Zustand. Der Fußboden, insbesondere unter Regalen und Arbeitstischen, ist stark verschmutzt. Einrichtungsgegenstände und Geräte, wie Herd und Kühlschrank, sind ebenfalls verschmutzt. An den Wandflächen, insbesondere im Bereich der Mülllagerung, kleben alte Lebensmittelreste.
Das Handwaschbecken im Verkaufsraum ist zugestellt und dadurch nicht nutzbar. Es fehlen Einmalhandtücher und Handseife zur hygienischen Händereinigung.
Im Kühlschrank der Küche werden Lebensmittel gelagert, deren Mindesthaltbarkeit bereits mehrere Wochen überschritten ist. So etwa eine Packung Mozzarella, eine Packung Currybockwurst und eine Packung Sucuk. Zudem werden im Kühlschrank verpackte Burgerbrötchen gelagert, die großflächige Schimmelbeläge aufweisen.
Aufgrund der gravierenden Mängel der Betriebshygiene und Warenpflege war die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln in der Betriebsstätte gegeben. Zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wurde die sofortige Reinigung des Küchenbereiches und die Entsorgung der abgelaufenen und verschimmelten Lebensmittel eingeleitet. |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | s.o. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | 01.04.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | Freitag, 27. Juni 2025, 09:56 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Eigenverantwortliche Reinigung des Küchenbereiches und Einleitung der eigenverantwortlichen Entsorgung der überlagerten und verschimmelten Lebensmittel (01.04.2025)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Im Rahmen der am 02.04.2025 erfolgten anlassbezogenen Kontrolle des Objektes wurde festgestellt, dass die Mängel vom 01.04.2025 größtenteils abgestellt wurden.
Der Unternehmer teilte dem Amt am 08.07.2025 per E-Mail mit, dass ihm die im Rahmen der Kontrolle beanstandeten hygienischen Mängel bekannt seien und er unverzüglich nach der Kontrolle entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Mängel eingeleitet habe.
Dazu zählen unter anderem:
- Eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Betriebsräume
- Eine erneute Hygieneschulung aller Mitarbeiter
- Die Einführung eines verbindlichen Reinigungs- und Kontrollplans
Er teilte weiterhin mit, dass im Betrieb großer Wert auf die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen und hygienischen Vorschriften gelegt werde. Die festgestellten Mängel seien bedauerlich und keinesfalls vorsätzlich erfolgt
Meldung vom 10.06.2025 (Letzte Aktualisierung 10.06.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Fladenbrote, Zutaten für Döner u.a.m. |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | ÖZKAN FOOD GmbH Umgehungstraße 17a 02708 Rosenbach |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Schadnagerbeafll in Lager- und Verkaufsraum |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Verschmutzungen in Tiefkühl- und Kühlzellen; Verkaufsraum |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | verschmutzte Personaltoiletten |
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Verstoß | Anderer Verstoß |
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Rechtsgrundlage | - |
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Beschreibung | fehlende Rückverfolgbarkeit |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | 30.04.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | Dienstag, 10. Juni 2025, 14:20 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
Meldung vom 10.06.2025 (Letzte Aktualisierung 10.06.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | belegte Brötchen, Salate, Kondiware u.a.m. |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | M-Media GmbH Cafè BIKINI Hospitalstraße 9 02826 Görlitz |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | bauliche Vorraussetzungen gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 852/2004 nicht gegeben bzw. nicht fertiggestellt
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | 02.04.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | Dienstag, 10. Juni 2025, 14:19 Uhr |
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Meldung vom 23.05.2025 (Letzte Aktualisierung 23.05.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | gesamtes Sortiment an verpackten und unverpackten Lebensmitteln, welches in der Kühlzelle der Filiale am Kontrolltag 15.04.2025 lagerte |
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Herkunft | Unbekannt |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Landmetzgerei Reiche OHG Filiale Trigalerie Arndtstr. 2-4 04416 Markkleeberg |
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Inverkehrbringer/Händler
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV Artikel 4 (2) Verordnung (EG) Nr. 852/2004(Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Verdeckte Ekelerregung durch Lagerung unsauberer, mit schimmelähnlichen Belägen behaftetet Gegenständen in der Kühlzelle zusammen mit offenen und ungeschützten Lebensmitteln. Unzureichende Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln. Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird. |
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Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | siehe oben |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 5 Nr. 1 und Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | siehe oben
MHD überschritten bei verschiedenen Marianaden zum Einlegen von Frischfleisch |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | 15.04.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | Freitag, 23. Mai 2025, 12:47 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Beseitigung der offenen gelagerten Fleisch-und Wurstware. (-)
- Des Weiteren Grundreinigung der Kühlzelle mit anschließender Desinfektion. (15.04.2025)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Die Beseitigung der in der Kühlzelle offenen gelagerten Lebensmittel sowie eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Kühlzelle wurde amtlich angeordnet.
Die Abnahme der Kühlzelle erfolgte nach deren Reinigung und Desinfektion am 16.04.2025
Meldung vom 22.05.2025 (Letzte Aktualisierung 22.05.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Stadtbäcker Höring, Räcknitzhöhe 31, 01217 Dresden |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Anderer Verstoß |
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Rechtsgrundlage | Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, müssen gründlich gereinigt werden (Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1 a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung). |
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Beschreibung | Bei einer amtlichen Routinekontrolle am 05.03.2024 und einer Nachkontrolle am 21.03.2024 gab es mehrere Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Hygienevorschriften. Bei der darauffolgenden Durchführung einer amtlichen Kontrolle am 24.02.2025 wurden zum wiederholten Mal zahlreiche Hygienemängel festgestellt. Unter anderem wurden in der Warmen Konditorei äußerlich verschmutzte Schalen mit nicht abgedeckten Lebensmitteln ineinander gestapelt. Im Behälter mit Backhonig steckte eine verschmutzte Kelle, durch die der Deckel nicht schließen konnte. In der Backstube steckten in der offen gelagerten Butter benutzte Messer mit verunreinigten Griffen. Außerdem waren der Stoffauslass vom Mehlsilo, die Oberflächen der Teigknetmaschinen, die Randbereiche und Dichtungen am Eisbereiter, diverse Behälter mit Zutaten, Bäckerkisten, ein Rollwagen, die Arbeitstische sowie die Dichtungen des Hefekühlschranks mit verschiedensten Belägen verunreinigt. |
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Verstoß | Anderer Verstoß |
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Rechtsgrundlage | Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen stets sauber und stets instandgehalten sein (Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) i. V. m. § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung). |
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Beschreibung | Die Betriebsstätte war am 24.02.2025 wiederholt nicht sauber und instandgehalten. Unter anderem waren die Randbereiche der Haubengeschirrspülmaschine in der Spülküche und die Ventilatoren in der Kalten Konditorei verunreinigt. Es wurden stark abgenutzte Holzbretter, durch deren Holzsplitter das Risiko einer Kontamination der hergestellten Lebensmittel bestand, verwendet. In einer Schublade in der Kalten Konditorei wurden Besteck, Scheren, Messer, Pinsel und zur Reinigung verwendete Utensilien gemeinsam gelagert. Einige Utensilien waren stark abgenutzt (Holzpinsel). Ein in der Schublade befindlicher Behälter mit Teigschabern war verunreinigt. In der Warmen Konditorei waren der Lüfter am Aggregat in der Kühlzelle, unter dem offen die Margarine lagerte, sowie die Dichtungen der Kühlmöbel verunreinigt. Ein oranger Behälter, dessen Deckel komplett zerbrochen war, stellte eine Gefahr des Fremdkörpereintrags in die Lebensmittelkette dar. Eine stark mit schwarzen Partikeln verschmutzte Schüssel mit Fett war in Benutzung. In der Backstube wurden an der Dunstabzugshaube, einem Ventilator sowie der Tür des Gärunterbrechers Verunreinigungen festgestellt. Die Brotschaufel war defekt, an einer Seite lose und wurde auf dem Boden stehend gelagert. |
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Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) i. V. m. § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung). |
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Beschreibung | Bereits am 13.01.2025 wurde während des Schädlingsmonitorings durch eine Fachfirma ein geringer Reismehlkäferbefall festgestellt. Aufgrund der Geringfügigkeit des Befalls wurde keine Bekämpfung eingeleitet. Ein engmaschigeres Monitoring durch den Lebensmittelunternehmer erfolgte nicht. Bei der Kontrolle am 24.02.2025 wurden in beiden Mehlsilos, an den Stoffauslässen, an der Klebefalle an der Wand und unter den Silos zahlreiche sowohl lebende als auch tote Reismehlkäfer sowie deren Laufspuren vorgefunden. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | 24.02.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:47 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Das Mehl wurde auf Sackware umgestellt. (24.02.2025)
- Die Schädlingsbekämpfung wurde durch eine Fachfirma eingeleitet. (24.02.2025) Es erfolgte eine weitere Kontrolle durch die Fachfirma, bei der kein Befall mehr festgestellt wurde. (10.03.2025)
- Die Reinigungsarbeiten wurden begonnen. (26.02.2025) und (11.03.2025)
- Der Reinigungszustand wurde in vielen Bereichen verbessert. (01.04.2025)
- Der Reinigungszustand der Betriebsstätte entspricht dem laufenden Betrieb. (29.04.2025)
- Das Mehlsilo wurde gereinigt und ist wieder in Benutzung. (29.04.2025)
Meldung vom 14.05.2025 (Letzte Aktualisierung 14.05.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Pistaziensahneschnitte |
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Charge/Partie | lose Ware |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Bäckerei und Konditorei Schwerdtner GmbH Breitscheidstraße 36 02708 Löbau |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der Planprobe sowie auch in der Verfolgsprobe Überschreitung des Warnwertes für den Parameter "Escherichia coli", sowie Überschreitung des Richtwertes für den Parameter "Enterobacteriaceae" |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | 25.02.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | Mittwoch, 14. Mai 2025, 07:53 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Derzeit keine Herstellung
Belehrung Personal
Anschaffung neuer Produktionsgeräte für Herstellung von Sahne (-)
Meldung vom 08.05.2025 (Letzte Aktualisierung 08.05.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Matthias Fritzsche- Landgasthof& Pension Kaufbach, Obere Straße 26, 01723 Wilsdruff- Kaufbach |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Küchenbereich, insbesondere auf den Arbeitsflächen und Geräten sowie hinter und unter den Arbeitsflächen, wurde Kot von Schadnagern vorgefunden.
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der Küche wurde ein ungenügender Reinigungszustand vorgefunden.
1. Es wurden starke Verschmutzungen und Anhaftungen im Fußbodenbereich der Küche festgestellt. Unter den Arbeitsflächen sowie auf den Arbeitsflächen wurde Mäuse ähnlicher Kot-und Urin festgestellt.
2. Arbeitsflächen und Arbeitsgeräte in der Küche waren verschmutz.
3. Arbeitsgegenstände z. B. Pfannen, Mikrowelle, Salamander, Schneidebretter, Schrankfronten, Handwasch-und Spülbecken, waren ebenfalls verschmutz bez. mit starken Anhaftungen teilweise auch mit Schadnager ähnlichem Kot-und Urinspuren versehen.
4. Der Wandbereich der Küche ist teilweise mit Brasen behaftet.
5. Ein ekelerregender Fäkalgeruch wurde in der Küche wahrgenommen.
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Schloßhof 2/4 (Haus EF) 01796 Pirna |
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Datum | 24.10.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Schloßhof 2/4 (Haus EF) 01796 Pirna |
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Datum | Donnerstag, 08. Mai 2025, 12:43 Uhr |
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Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Betriebsschließung der Speisegaststätte
Meldung vom 25.03.2025 (Letzte Aktualisierung 25.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Prinzess Java Traditional grüner Blatt-Tee |
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Charge/Partie | MHD: 03.2027, 400 g Packung, Charge 20419, EAN 4605246012129 |
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Mindeshaltbarkeitsdatum | 03.2027 |
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Herkunft | Russland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Rust – Impex GmbH Zschortauer Str. 3 04129 Leipzig
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)
Probennummer: 24-141713-018-00103; L/2024/018713
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Höchstgehalt/-menge/Grenzwert | Rechtsgrundlage |
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Insektizid: Tolfenpyrad | 0,064 +/- 0,032 mg/kg und 0,058 +/- 0,029 mg/kg | Grenzwert 0,01 mg/kg | Art. 18 Abs. 1a Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | 03.02.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | Dienstag, 25. März 2025, 14:20 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Durch den Unternehmer wurde in Eigenverantwortung umgehend ein Produktrückruf durchgeführt und der Vorlieferant zu den festgestellten Mängeln informiert. (05.02.2025)
- Auch in Zukunft möchte der Lebensmittelunternehmer seine Waren sorgfältig und in enger Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten auswählen und regelmäßige Eigenuntersuchungen durchführen. Der betroffene Tee wird bis auf Weiteres aus dem Sortiment genommen. (-)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Der Lebensmittelunternehmer hat das Produkt bei seinen Kunden zurückgerufen.
Meldung vom 25.03.2025 (Letzte Aktualisierung 25.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Prinzess Java Traditional grüner Blatt-Tee |
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Charge/Partie | MHD: 10.2027, 200g Packung, Charge 025438, EAN 4605246001871 |
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Mindeshaltbarkeitsdatum | 10.2027 |
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Herkunft | Russland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Rust – Impex GmbH Zschortauer Str. 3 04129 Leipzig
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)
Probennummer: 24-141713-018-00104; L/2024/018712
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Höchstgehalt/-menge/Grenzwert | Rechtsgrundlage |
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Insektizid Tolfenpyrad | 0,096 +/- 0,048 mg/kg und 0,13 +/- 0,07 mg/kg, | Grenzwert 0,01 mg/kg | Art. 18 Abs. 1a Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | 03.02.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | Dienstag, 25. März 2025, 14:20 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Durch den Unternehmer wurde in Eigenverantwortung umgehend ein Produktrückruf durchgeführt und der Vorlieferant zu den festgestellten Mängeln informiert. (05.02.2025)
- Auch in Zukunft möchte der Lebensmittelunternehmer seine Waren sorgfältig und in enger Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten auswählen und regelmäßige Eigenuntersuchungen durchführen. Der betroffene Tee wird bis auf Weiteres aus dem Sortiment genommen. (-)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Der Lebensmittelunternehmer hat das Produkt bei seinen Kunden zurückgerufen.
Meldung vom 19.03.2025 (Letzte Aktualisierung 19.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Frisches Fleisch, Schlachtnebenprodukte (Schweineherzen), Frischer Fisch, Käse in Lake, Fermentierter Kohl, Gegarter Klebereis, Gegarte Bohnen in Pfeilwurzblättern, Gedämpfte Knödel in Schrumpffolie. |
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Charge/Partie | Am 14.02.2025 im Markt angebotene o.a. Lebensmittel |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | ASIA MARKT Blücherstr. 1-3 09126 Chemnitz
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Temperaturverstöße |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In Privathaushalten hergestellte leichtverderbliche verzehrsfertige Lebensmittel wurden wiederholt bei einer Raumtemperatur von 12,3 °C gelagert.
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In einer Kühltruhe mit Schiebedeckeln wurde im Selbstbedienungsbereich ohne Trennung unverpackt Frisches Fleisch (u.a. Schweinekopf, Schweinezunge), Schlachtnebenprodukte (Schweineherzen), Frischfisch (u.a. Karpfen mit Innereien) sowie Weichkäse in Lake in offenen Kunststoff- und Metallschalen angeboten. Eine Entnahmezange lag mit Handgriff unmittelbar auf Fleischteilen. Unmittelbar neben der Fleischverkaufstruhe standen stark verschmutzte Styroporkisten mit Kräuterabfällen.
Die Toilettentüren waren zum Lebensmittellagerbereich (u.a. Lagerung von Reis) geöffnet.
In der Gefrierzelle wurden ungeschützt unverpackte Wurstwaren und Frischfleisch in einer offenen Kunststoffschale unmittelbar mit verpackten Lebensmittel und Kartons gelagert. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | 14.02.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | Mittwoch, 19. März 2025, 14:04 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Die in Selbstbedienung angebotenen o.a. Lebensmittel wurden aus dem Verkaufsraum entfernt. (14.02.2025)
Meldung vom 13.03.2025 (Letzte Aktualisierung 13.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Gesamtes Sortiment / Speisenangebot am Kontrolltag 28.01.2025 |
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Herkunft | Unbekannt |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Restaurant Huong Que Mittelstraße 23 04416 Markkleeberg |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | unzureichender Reinigungszustand im gesamtem Ausschank-, Lager- und Küchenbereich, insbesondere im Bereich der Sushi-Herstellung; Altverschmutzungen; z.T. schimmelartige Beläge; fehlerhafte Warenpflege |
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Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | Reinigungsmängel und fehlerhafte Warenpflege wie oben beschrieben |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art 4 (2) i.V.m. Anh II Kap V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | fehlerhafte Lagerung bzw. Behandlung von Lebensmitteln
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | 28.01.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | Donnerstag, 13. März 2025, 13:52 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Grundlegende Reinigung des gesamtem Ausschank-, Lager- und Küchenbereiches und Entsorgung der verdorbenen Lebensmittel . Abnahme durch LÜVA erfolgte, die Wiederaufnahme des Betriebes wurde am 29.01.2025 gestattet. (29.01.2025)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Die sofortige Schließung wurde am Kontrolltag 28.01.2025 angeordnet. Die Wiederaufnahme des Betriebes wurde am 29.01.2025 gestattet.
Meldung vom 13.03.2025 (Letzte Aktualisierung 13.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Suppengemüse und Kräutersträuße aus Petersilie, Schnittlauch hergestellt am 15.01.2025, 16.01.2025 und 22.01.2025 |
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Herkunft | Unbekannt |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gartenbau Müller OT Beiersdorf Neue Grimmaer Straße 14 04668 Grimma |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | Verdeckte Ekelerregung, durch Unordnung und Unsauberkeit im gesamten Produktions- und Lagerbereich, verschmutzte Ausrüstung und Gegenstände, welche in Berührung mit Lebensmitteln kommen sowie Schimmelbildung an den Wänden und Lüfter in der Kühlzelle |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EUG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung |
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Beschreibung | Gewerberäume unsauber, unordentlich, mit Schimmel behaftete Kühlzellenwände, verunreinigte Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen; schadhafter Arbeitstisch/Arbeitsbrett |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | 15.01.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | Donnerstag, 13. März 2025, 13:40 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Es erfolgten mehrere Nachkontrollen bis zur zufriedenstellenden Behebung der Mängel. (-)
Meldung vom 07.03.2025 (Letzte Aktualisierung 07.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel, insbesondere Salate, Pizzen, Kebab. |
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Herkunft | Sachsen Im Restaurant „Aroma“ hergestellte Speisen. |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Aroma Restaurant Täubchenweg 66 04317 Leipzig |
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Verarbeiter
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Rahmen der amtlichen Kontrolle wurden mehrere Mängel in der Betriebshygiene festgestellt, insbesondere ein äußerst mangelhafter Reinigungszustand im Bereich der Verkaufstheke und in der Küche sowie eine fehlende Basishygiene, wodurch die dort hergestellten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt wurden. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen:
Gesamte Küchenbereich in ungereinigtem, sehr stark verschmutzten Zustand vorgefunden, unmittelbar vor Öffnen und Beginn des Imbissbetriebs. Gesamter Fußboden stark verschmutzt, rutschig, klebrig, mit Lebensmittelresten verschmutzt. Sämtliche Einrichtungsgegenstände und Geräte (Saladette, Herd, Teigmaschine, Kühlschrank, Herd, Teigausroller, etc.) waren ebenfalls hochgradig verschmutzt, mit klebrigen Oberflächen und anhaftenden Lebensmittelresten. Sämtliche Wandflächen (Fliesenspiegel) und Arbeitsflächen waren klebrig verschmutzt und in ungereinigtem Zustand. Kühlschrankinnenflächen waren ungereinigt, mit Altschmutz behaftet. Darin gelagerte Lebensmittel waren nicht abgedeckt und teilweise ineinander gestellt und hatten offensichtliche Anzeichen von Verderb. Die weißen Kunststoffkisten für Pizzateig waren mit schwarzen Belägen behaftet. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | FORTSETZUNG: Dönergrill und Kontaktgrill im Bereich des Verkaufs/der Dönertheke waren unmittelbar vor Beginn des Imbissbetriebs ungereinigt und mit starken Schmutzbelegen behaftet. Die Angebotstheke im Verkaufsbereich war im gesamten Bereich ungereinigt und mit Lebensmitteln vom Vortag gefüllt.
In der Tiefkühltruhe lag ein Restspieß ohne Umhüllung. Der Restspieß lag ungeschützt auf nicht umhüllten Nuggets.
Aufgrund der gravierenden Mängel der Betriebshygiene war die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln in der Betriebsstätte gegeben. Zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wurden das Herstellen und Inverkehrbringen von offenen Speisen in der o.g. Betriebsstätte mit sofortiger Wirkung untersagt. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | 10.02.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | Freitag, 07. März 2025, 09:27 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Auf Anfrage des Unternehmers erfolgte eine erste Nachkontrolle am 11.02.2025. Es konnte keine wesentliche Verbesserung der Basishygiene und des Reinigungszustands festgestellt werden, so dass das Herstellen und Inverkehrbringen von offenen Speisen und Getränken weiterhin untersagt blieb. (11.02.2025)
- Zur Nachkontrolle am 12.02.2025 waren die meisten Mängel behoben. Die erfolgten Reinigungsmaßnahmen waren jedoch weiterhin als ungenügend zu beurteilen. Einer Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes wurde zugestimmt.
Es wurde eine weitere Nachkontrolle für den 17.02.2025 angekündigt. (12.02.2025)
- Zur Nachkontrolle am 26.02.2025 waren alle Reinigungsmaßnahmen abgeschlossen und die Mängel damit behoben. (26.02.2025)
Meldung vom 04.03.2025 (Letzte Aktualisierung 04.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel, insbesondere Pizzen, Pastagerichte, Reisgerichte, soweit die Hygiene betreffend. Das Erzeugnis Pizza Prosciutto mit Schinken im Hinblick auf die Irreführung. |
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Herkunft | Sachsen Im fachfolgend genannten Restaurant hergestellt. |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Restaurant L’Angelo d‘Italia Kochstraße 1 04275 Leipzig |
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Verarbeiter
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Diese Beschreibung ist aus technischen Gründen in mehrere Einzeltexte aufzuteilen. Im Rahmen der amtlichen Kontrolle wurden mehrere Mängel in der Betriebshygiene festgestellt, insbesondere ein mangelhafter Reinigungszustand in sämtlichen Betriebsräumen sowie eine fehlende Basishygiene, wodurch die dort hergestellten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt wurden. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen:
hochgradig fettige und verklebte Oberflächen in der Küche; Bedarfsgegenstände wie Gemüsehobel, Holzbrett, mehrere Messer, Pizzaschneider waren mit alten Lebensmittelresten verklebt. Pfannen mit Resten von Penne und gebratenem Gemüse im eingetrockneten Fett wurden unter dem Herd gelagert.
In der Kühlung (Kühlschrank) wurden geöffnete Dosen mit Thunfisch und Ananas nebeneinander ohne ausreichendem Schutz vor nachteiliger Beeinflussung gelagert.
Die gesamte Abluftanlage und Filtereinsätze war verklebt und verschmutzt. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Fortsetzung: Sämtliche Steckdosen, Kabelschächte, Verkleidungen waren stark verklebt und verschmutzt, mit Fettbelägen und waren teilweise mit Fliegenkot behaftet. Auf den stark fettigen Fensterbrettern in der Küche lagen tote Fliegen und Lebensmittelreste.
Die Scheibe der Aufschnittmaschine war mit schmierigen Belägen behaftet. Die Teigmaschine war stark mit alten Teigresten verkrustet.
Der Geschirrspüler war im Innenbereich stark mit rotschmierigen Belägen behaftet.
Der gesamte Theken- und Tresenbereich war hochgradig verdreckt und verschmutzt; der Ablauf der Tropfmulde war mit Hefebelägen verunreinigt; am Thekeninnenboden befand sich ein weißer schimmelartiger Belag und schwarzschimmelähnliche Beläge in den Kanten. Der Mundeisbereiter war innen mit schleimigen und schmierigen roten und bräunlichen Belägen verunreinigt. |
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Verstoß | Irreführende Angaben |
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Rechtsgrundlage | § 11 Abs.1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | Angeboten wurde u.a. Pizza Prosciutto mit Schinken. Vorrätig gehalten wurde jedoch nur ein Truthahn Pizza-Belag mit 57%Truthahnfleischanteil. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | 29.01.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | Dienstag, 04. März 2025, 14:45 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Aufgrund der beschriebenen Feststellungen zur Kontrolle stellte der Unternehmer das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln eigenverantwortlich zum Zwecke der Reinigung ein. (29.01.2025)
- Zur Nachkontrolle wurde festgestellt, dass eine Grundreinigung in der Betriebsstätte erfolgte. Einer Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes wurde zugestimmt. (30.01.2025)
Meldung vom 03.03.2025 (Letzte Aktualisierung 03.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | gesamtes Speisenangebot an den Kontrolltagen 22.02.2024 und 27.02.2024 |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gaststätte Dynastie Rochlitzer Str. 52 04651 Bad Lausick |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | unzureichender Reinigungszustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, insbesondere im Bereich der Sushi-Herstellung; Altverschmutzungen, z.T. schimmelartige Beläge;
unzureichende Reinigung der Schankanlage, schimmelartige Beläge an KEG-Verschlüssen |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Es bestand keine separate Umkleidemögilchkeit für die Mitarbeiter. |
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Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | Reinigungsmängel wie oben beschrieben |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | 22.02.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | Montag, 03. März 2025, 11:54 Uhr |
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Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Es erfolgten mehrere Nachkontrollen bis zur zufriedenstellenden Behebung der Mängel.
Durch die Bearbeitung eingelegter Rechtsmittel verzögerte sich die Veröffentlichung.
Meldung vom 24.02.2025 (Letzte Aktualisierung 24.02.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel mit rohem Lachs |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | D+N Dresden OHG Restaurant Côdô Kleine Brüdergasse 1-5 01067 Dresden |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Eine Sanktionierung wegen einer Straftat ist zu erwarten (gemäß § 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt)
Verstoß | Anderer Verstoß |
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Rechtsgrundlage | Anhang III Abschnitt VIII Kapitel III Teil D der VO (EG) Nr. 853/2004 i. V. m. § 3 (1) Nr. 4 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeld-VO |
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Beschreibung | Bei der planmäßigen Routinekontrolle am 12.11.2024 und bei der angekündigten Nachkontrolle am 25.11.2024 wurde nach dem Erkenntnisstand und Rücksprache mit den Mitarbeitenden des Betriebes roher Lachs (Sushiherstellung) feilgeboten, welcher nicht nachweislich einer ausreichenden Gefrierbehandlung unterzogen wurde (Lagerung von mindestens 24 Stunden bei mindestens -20 °C um ein Erkrankungsrisiko durch z. B. Nematoden zu verringern). Es konnte auch keine Bescheinigung vom Vorlieferanten vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Fisch bereits einer Gefrierbehandlung unterzogen wurde. Eine Befreiung von der vorgeschriebenen Gefrierbehandlung aufgrund behördlicher Genehmigung war beziehungsweise ist dem Betrieb nicht erteilt. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | 12.11.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | Montag, 24. Februar 2025, 10:56 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Während der Kontrolle wurde wegen der unzureichend niedrigen Temperatur des Tiefkühlschranks im Lager ein Kühltechniker informiert. (25.11.2024)
- In Rücksprache mit o. g. Amt wurde für den Rohverzehr geeigneter Lachs aus einem Partnerrestaurant bezogen (12.11.2024). und (25.11.2024)
- Die Verwendung des betroffenen Lachses für den Rohverzehr wurde untersagt (12.11.2024). und (25.11.2024)
- Der nicht nachweislich ausreichend gefrorene Lachs wurde in Rücksprache mit o. g. Amt unter Berücksichtigung der Anforderungen für die Gefrierbehandlung gemäß VO (EG) Nr. 853/2004 in eine Gefriertruhe, die mindestens - 20°C erreichte, umgelagert. (25.11.2024)
- Es erfolgte eine Reparatur des Tiefkühlschranks im Lager durch einen Kühltechniker. Der Tiefkühlschrank erreichte anschließend die für die Gefrierbehandlung notwendige Temperatur von mindestens -20 °C. (26.11.2024)
Meldung vom 14.02.2025 (Letzte Aktualisierung 14.02.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Khushboo Basmati Reis Blue |
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Charge/Partie | Charge-Nr. HHF/881/1223 |
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Mindeshaltbarkeitsdatum | 30.11.2025 |
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Herkunft | Indien via Italien Hersteller in Indien und Importeur in Italien konnten nicht angehört werden. |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Lovely's Food GmbH, Eilenburger Str. 79 d, 04860 Torgau |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)
Probennummer: 08429021924
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Höchstgehalt/-menge/Grenzwert | Rechtsgrundlage |
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Pflanzenschutzmittel/Thiamethoxam | 0,036 mg/kg | 0,01 mg/kg | Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Art. 18 Abs. 1 i.V.m LFGB §9 Abs. 1 Nr. 3 |
Pflanzenschutzmittel/Tricyclazol | 0,13 mg/kg | 0,01 mg/kg | Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Art. 18 Abs. 1 i.V.m LFGB §9 Abs. 1 Nr. 3 |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen Richard-Wagner-Straße 7a 04509 Delitzsch |
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Datum | 17.01.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen Richard-Wagner-Straße 7a 04509 Delitzsch |
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Datum | Freitag, 14. Februar 2025, 10:46 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Freiwilliger Rückruf (21.01.2025)