Meldung vom 17.07.2025 (Letzte Aktualisierung 17.07.2025)

Produktinformation

Bezeichnung des LebensmittelsEier gekocht und Artischocken, unverpackt angeboten am Kontrolltag 15.05.2025
HerkunftUnbekannt

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseSukhminder Singh Dhillon
Pizzeria Family Service
OT Wachau
Magdeborner Str. 6
04416 Markkleeberg
Tätigkeit
  • Erzeuger/Hersteller

Angaben zum Produktverantwortlichen

Name/Firma und Adresse
Tätigkeit
  • Erzeuger/Hersteller

Grund der Information

§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
BeschreibungDie Verdachtsproben Eier gekocht und Artischocken sind sensorisch und mikrobiologisch für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet.

Verstoß feststellende Behörde

Behörde

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
Stauffenbergstraße 4
Haus 5
04552 Borna

Datum15.05.2025

Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

Behörde

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
Stauffenbergstraße 4
Haus 5
04552 Borna

DatumDonnerstag, 17. Juli 2025, 08:01 Uhr

Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

Die Probenahme erfolgte im Zusammenhang mit der Feststellung erheblicher Reinigungsmängel und der vorübergehenden Untersagung des Herstellens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln. Nach erfolgreicher behördlicher Abnahme wurde der Betrieb am 16.05.2025 wieder aufgenommen.


Meldung vom 08.07.2025 (Letzte Aktualisierung 08.07.2025)

Produktinformation

Bezeichnung des Lebensmittelsgesamtes Speisenangebot des Kontrolltages 15.05.2025, insbesondere verschiedene nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel in einer trüben, milchigen Flüssigkeit; angetrocknete Lebensmittel in unsauberen GN-Behältern; in geöffneter Originalverpackung gelagerte Currybockwürste mit länger abgelaufenem MHD
HerkunftDeutschland

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseSukhminder Singh Dhillon
Pizzeria Family Service
OT Wachau
Magdeborner Str. 6
04416 Markkleeberg
Tätigkeit
  • Erzeuger/Hersteller

Angaben zum Produktverantwortlichen

Name/Firma und Adresse
Tätigkeit
  • Erzeuger/Hersteller

Grund der Information

§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
BeschreibungEkelerregende, nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln (LM) durch unhygienisch und z.T. offen gelagerte Lebensmitteln in Kühlmöbeln und fehlender Hygienekleidung während der Herstellung. Unzureichende Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Nicht richtige Lagerung von Rohstoffen und Zutaten, um gesundheitsgefährdenden Verderb und Kontamination zu verhindern. Inverkehrbringen von ekelerregenden Lebensmitteln. Kein ausreichender Schutz vor Schadnagern durch ca. 1,5 cm breiten Spalt unter Tür vom Hintereingang.
VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung
Beschreibungerhebliche Reinigungsmängel, unsachgemäße und unhygienische Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln - siehe oben
VerstoßMängel bei der Personalhygiene
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
Beschreibungfehlender Hygienekleidung
VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
Beschreibungerhebliche Reinigungsmängel, unsachgemäße und unhygienische Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln - siehe oben

Verstoß feststellende Behörde

Behörde

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
Stauffenbergstraße 4
Haus 5
04552 Borna

Datum15.05.2025

Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

Behörde

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
Stauffenbergstraße 4
Haus 5
04552 Borna

DatumDienstag, 08. Juli 2025, 09:28 Uhr

Maßnahmen des Unternehmens

Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

15.05.2025 amtliche Untersagung von Herstellung, Behandeln und Inverkehrbringen bis auf Widerruf und Wiederaufnahme erst nach behördlicher Abnahme; Anordnung, alle offen gelagerten und selbst hergestellten Lebensmittel der unschädlichen Beseitigung zuzuführen; nach erfolgter Nachreinigung Wiederaufnahme am 16.05.2025 gestattet


Meldung vom 02.07.2025 (Letzte Aktualisierung 02.07.2025)

Produktinformation

Bezeichnung des Lebensmittelsarabische Erzeugnisse, loses Fleischwaren, Eis u.a.m.
HerkunftDeutschland

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseÖZ Market Furat-Alschem
Al Mohammed Oudai
Bahnhofstraße 26
02708 Löbau
Tätigkeit
  • Inverkehrbringer/Händler

Grund der Information

§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

VerstoßTemperaturverstöße
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
Beschreibungabweichende Kühl- und Tiefkühltemperaturen
VerstoßMängel bei der Personalhygiene
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
Beschreibungfehlender Personalbereich
VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
Beschreibungnicht vollendete Baumaßnahmen im Lager-/ Vorbereitungsbereich
VerstoßAnderer Verstoß
RechtsgrundlageArt. 18 VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 9 LMIV
Beschreibungfehlende Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von Fleischwaren und Eiern
VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
Beschreibungfehlendes Warmwasser an Handwaschbecken

Verstoß feststellende Behörde

Behörde

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
Georgewitzer Straße 58
Haus 111
02708 Löbau

Datum10.06.2025

Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

Behörde

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
Georgewitzer Straße 58
Haus 111
02708 Löbau

DatumMittwoch, 02. Juli 2025, 10:53 Uhr

Maßnahmen des Unternehmens


Meldung vom 27.06.2025 (Letzte Aktualisierung 27.06.2025)

Produktinformation

Bezeichnung des LebensmittelsHygienische Mängel im Bereich Kühltheken und der Gefriereinrichtung im Verkauf und Lagerbereich, Hygienische Mängel im Bereich Backwarenvorbereitung am Kontrolltag 05.05.2025
HerkunftDeutschland

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseNETTO ApS & Co. KG
NETTO Filiale 6443
Am Ring 2 a
04680 Colditz
Tätigkeit
  • Inverkehrbringer/Händler

Grund der Information

§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
BeschreibungHygienische Mängel Bereich Kühltheken und der Gefriereinrichtung im Verkauf, Hygienische Mängel in der Kühlzelle im Lager, Hygienische Mängel Bereich Backwarenvorbereitung Gefahr der nachteiligen Beeinträchtigung von Lebensmitteln Verdeckte Ekelerregung
VerstoßTemperaturverstöße
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
BeschreibungHygienische Mängel Bereich Kühltheken und der Gefriereinrichtung im Verkauf, Hygienische Mängel in der Kühlzelle im Lager, Hygienische Mängel Bereich Backwarenvorbereitung Gefahr der nachteiligen Beeinträchtigung von Lebensmitteln Verdeckte Ekelerregung
VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
BeschreibungHygienische Mängel Bereich Kühltheken und der Gefriereinrichtung im Verkauf, Hygienische Mängel in der Kühlzelle im Lager, Hygienische Mängel Bereich Backwarenvorbereitung Gefahr der nachteiligen Beeinträchtigung von Lebensmitteln Verdeckte Ekelerregung

Verstoß feststellende Behörde

Behörde

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
Stauffenbergstraße 4
Haus 5
04552 Borna

Datum05.05.2025

Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

Behörde

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
Stauffenbergstraße 4
Haus 5
04552 Borna

DatumFreitag, 27. Juni 2025, 10:54 Uhr

Maßnahmen des Unternehmens

Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

Zur Behebung der Mängel wird eine amtliche Anordnung erfolgen.


Meldung vom 27.06.2025 (Letzte Aktualisierung 09.07.2025)

Produktinformation

Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und anschließend in Verkehr gebrachten Lebensmittel. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Döner Kebab zum Verkauf angeboten.
HerkunftSachsen

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseSchnellrestaurant MC Döner Pizzeria
Delitzscher Str. 88
04129 Leipzig
Tätigkeit
  • Erzeuger/Hersteller
  • Verarbeiter
  • Inverkehrbringer/Händler

Grund der Information

§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
BeschreibungIm Rahmen der amtlichen Kontrolle am 01.04.2025 wurden Mängel in der Betriebshygiene und der Warenpflege festgestellt. Aufgrund von fehlender Basishygiene im Bereich der Küche und Mängel bei dem Umgang und der Lagerung von Lebensmitteln, wurden die im Betrieb hergestellten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen zum Kontrollzeitpunkt: Der Küchenbereich befindet sich in einem ungereinigten Zustand. Der Fußboden, insbesondere unter Regalen und Arbeitstischen, ist stark verschmutzt. Einrichtungsgegenstände und Geräte, wie Herd und Kühlschrank, sind ebenfalls verschmutzt. An den Wandflächen, insbesondere im Bereich der Mülllagerung, kleben alte Lebensmittelreste. Das Handwaschbecken im Verkaufsraum ist zugestellt und dadurch nicht nutzbar. Es fehlen Einmalhandtücher und Handseife zur hygienischen Händereinigung. Im Kühlschrank der Küche werden Lebensmittel gelagert, deren Mindesthaltbarkeit bereits mehrere Wochen überschritten ist. So etwa eine Packung Mozzarella, eine Packung Currybockwurst und eine Packung Sucuk. Zudem werden im Kühlschrank verpackte Burgerbrötchen gelagert, die großflächige Schimmelbeläge aufweisen. Aufgrund der gravierenden Mängel der Betriebshygiene und Warenpflege war die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln in der Betriebsstätte gegeben. Zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wurde die sofortige Reinigung des Küchenbereiches und die Entsorgung der abgelaufenen und verschimmelten Lebensmittel eingeleitet.
VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
Beschreibungs.o.

Verstoß feststellende Behörde

Behörde

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
Theodor-Heuss-Straße 43
04328 Leipzig

Datum01.04.2025

Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

Behörde

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
Theodor-Heuss-Straße 43
04328 Leipzig

DatumFreitag, 27. Juni 2025, 09:56 Uhr

Maßnahmen des Unternehmens

Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

Im Rahmen der am 02.04.2025 erfolgten anlassbezogenen Kontrolle des Objektes wurde festgestellt, dass die Mängel vom 01.04.2025 größtenteils abgestellt wurden. Der Unternehmer teilte dem Amt am 08.07.2025 per E-Mail mit, dass ihm die im Rahmen der Kontrolle beanstandeten hygienischen Mängel bekannt seien und er unverzüglich nach der Kontrolle entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Mängel eingeleitet habe. Dazu zählen unter anderem: - Eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Betriebsräume - Eine erneute Hygieneschulung aller Mitarbeiter - Die Einführung eines verbindlichen Reinigungs- und Kontrollplans Er teilte weiterhin mit, dass im Betrieb großer Wert auf die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen und hygienischen Vorschriften gelegt werde. Die festgestellten Mängel seien bedauerlich und keinesfalls vorsätzlich erfolgt


Meldung vom 10.06.2025 (Letzte Aktualisierung 10.06.2025)

Produktinformation

Bezeichnung des LebensmittelsFladenbrote, Zutaten für Döner u.a.m.
HerkunftDeutschland

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseÖZKAN FOOD GmbH
Umgehungstraße 17a
02708 Rosenbach
Tätigkeit
  • Erzeuger/Hersteller

Grund der Information

§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
BeschreibungSchadnagerbeafll in Lager- und Verkaufsraum
VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
BeschreibungVerschmutzungen in Tiefkühl- und Kühlzellen; Verkaufsraum
VerstoßMängel bei der Personalhygiene
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
Beschreibungverschmutzte Personaltoiletten
VerstoßAnderer Verstoß
Rechtsgrundlage-
Beschreibungfehlende Rückverfolgbarkeit

Verstoß feststellende Behörde

Behörde

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
Georgewitzer Straße 58
Haus 111
02708 Löbau

Datum30.04.2025

Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

Behörde

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
Georgewitzer Straße 58
Haus 111
02708 Löbau

DatumDienstag, 10. Juni 2025, 14:20 Uhr

Maßnahmen des Unternehmens


Meldung vom 10.06.2025 (Letzte Aktualisierung 10.06.2025)

Produktinformation

Bezeichnung des Lebensmittelsbelegte Brötchen, Salate, Kondiware u.a.m.
HerkunftDeutschland

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseM-Media GmbH
Cafè BIKINI
Hospitalstraße 9
02826 Görlitz
Tätigkeit
  • Erzeuger/Hersteller

Angaben zum Produktverantwortlichen

Name/Firma und Adresse
Tätigkeit

    Grund der Information

    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
    Beschreibungbauliche Vorraussetzungen gemäß Anhang II VO (EG) Nr. 852/2004 nicht gegeben bzw. nicht fertiggestellt

    Verstoß feststellende Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
    Georgewitzer Straße 58
    Haus 111
    02708 Löbau

    Datum02.04.2025

    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
    Georgewitzer Straße 58
    Haus 111
    02708 Löbau

    DatumDienstag, 10. Juni 2025, 14:19 Uhr

    Meldung vom 23.05.2025 (Letzte Aktualisierung 23.05.2025)

    Produktinformation

    Bezeichnung des Lebensmittelsgesamtes Sortiment an verpackten und unverpackten Lebensmitteln, welches in der Kühlzelle der Filiale am Kontrolltag 15.04.2025 lagerte
    HerkunftUnbekannt

    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

    Name/Firma und AdresseLandmetzgerei Reiche OHG
    Filiale Trigalerie
    Arndtstr. 2-4
    04416 Markkleeberg
    Tätigkeit
    • Erzeuger/Hersteller
    • Inverkehrbringer/Händler

    Angaben zum Produktverantwortlichen

    Name/Firma und Adresse
    Tätigkeit

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

      Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

      VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV Artikel 4 (2) Verordnung (EG) Nr. 852/2004(Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungVerdeckte Ekelerregung durch Lagerung unsauberer, mit schimmelähnlichen Belägen behaftetet Gegenständen in der Kühlzelle zusammen mit offenen und ungeschützten Lebensmitteln. Unzureichende Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln. Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
      VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
      Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
      Beschreibungsiehe oben
      VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
      RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 5 Nr. 1 und Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      Beschreibungsiehe oben MHD überschritten bei verschiedenen Marianaden zum Einlegen von Frischfleisch

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
      Stauffenbergstraße 4
      Haus 5
      04552 Borna

      Datum15.04.2025

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
      Stauffenbergstraße 4
      Haus 5
      04552 Borna

      DatumFreitag, 23. Mai 2025, 12:47 Uhr

      Maßnahmen des Unternehmens

      Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

      Die Beseitigung der in der Kühlzelle offenen gelagerten Lebensmittel sowie eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Kühlzelle wurde amtlich angeordnet. Die Abnahme der Kühlzelle erfolgte nach deren Reinigung und Desinfektion am 16.04.2025


      Meldung vom 22.05.2025 (Letzte Aktualisierung 22.05.2025)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
      HerkunftSachsen

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseStadtbäcker Höring, Räcknitzhöhe 31, 01217 Dresden
      Tätigkeit
      • Erzeuger/Hersteller

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

      Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

      VerstoßAnderer Verstoß
      RechtsgrundlageGegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, müssen gründlich gereinigt werden (Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1 a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung).
      BeschreibungBei einer amtlichen Routinekontrolle am 05.03.2024 und einer Nachkontrolle am 21.03.2024 gab es mehrere Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Hygienevorschriften. Bei der darauffolgenden Durchführung einer amtlichen Kontrolle am 24.02.2025 wurden zum wiederholten Mal zahlreiche Hygienemängel festgestellt. Unter anderem wurden in der Warmen Konditorei äußerlich verschmutzte Schalen mit nicht abgedeckten Lebensmitteln ineinander gestapelt. Im Behälter mit Backhonig steckte eine verschmutzte Kelle, durch die der Deckel nicht schließen konnte. In der Backstube steckten in der offen gelagerten Butter benutzte Messer mit verunreinigten Griffen. Außerdem waren der Stoffauslass vom Mehlsilo, die Oberflächen der Teigknetmaschinen, die Randbereiche und Dichtungen am Eisbereiter, diverse Behälter mit Zutaten, Bäckerkisten, ein Rollwagen, die Arbeitstische sowie die Dichtungen des Hefekühlschranks mit verschiedensten Belägen verunreinigt.
      VerstoßAnderer Verstoß
      RechtsgrundlageBetriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen stets sauber und stets instandgehalten sein (Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) i. V. m. § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung).
      BeschreibungDie Betriebsstätte war am 24.02.2025 wiederholt nicht sauber und instandgehalten. Unter anderem waren die Randbereiche der Haubengeschirrspülmaschine in der Spülküche und die Ventilatoren in der Kalten Konditorei verunreinigt. Es wurden stark abgenutzte Holzbretter, durch deren Holzsplitter das Risiko einer Kontamination der hergestellten Lebensmittel bestand, verwendet. In einer Schublade in der Kalten Konditorei wurden Besteck, Scheren, Messer, Pinsel und zur Reinigung verwendete Utensilien gemeinsam gelagert. Einige Utensilien waren stark abgenutzt (Holzpinsel). Ein in der Schublade befindlicher Behälter mit Teigschabern war verunreinigt. In der Warmen Konditorei waren der Lüfter am Aggregat in der Kühlzelle, unter dem offen die Margarine lagerte, sowie die Dichtungen der Kühlmöbel verunreinigt. Ein oranger Behälter, dessen Deckel komplett zerbrochen war, stellte eine Gefahr des Fremdkörpereintrags in die Lebensmittelkette dar. Eine stark mit schwarzen Partikeln verschmutzte Schüssel mit Fett war in Benutzung. In der Backstube wurden an der Dunstabzugshaube, einem Ventilator sowie der Tür des Gärunterbrechers Verunreinigungen festgestellt. Die Brotschaufel war defekt, an einer Seite lose und wurde auf dem Boden stehend gelagert.
      VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
      RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) i. V. m. § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung).
      BeschreibungBereits am 13.01.2025 wurde während des Schädlingsmonitorings durch eine Fachfirma ein geringer Reismehlkäferbefall festgestellt. Aufgrund der Geringfügigkeit des Befalls wurde keine Bekämpfung eingeleitet. Ein engmaschigeres Monitoring durch den Lebensmittelunternehmer erfolgte nicht. Bei der Kontrolle am 24.02.2025 wurden in beiden Mehlsilos, an den Stoffauslässen, an der Klebefalle an der Wand und unter den Silos zahlreiche sowohl lebende als auch tote Reismehlkäfer sowie deren Laufspuren vorgefunden.

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
      Oskar-Röder-Straße 8b
      01237 Dresden

      Datum24.02.2025

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
      Oskar-Röder-Straße 8b
      01237 Dresden

      DatumDonnerstag, 22. Mai 2025, 14:47 Uhr

      Maßnahmen des Unternehmens


      Meldung vom 14.05.2025 (Letzte Aktualisierung 14.05.2025)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsPistaziensahneschnitte
      Charge/Partielose Ware
      HerkunftDeutschland

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseBäckerei und Konditorei Schwerdtner GmbH
      Breitscheidstraße 36
      02708 Löbau
      Tätigkeit
      • Erzeuger/Hersteller

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

      Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

      VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
      RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungIn der Planprobe sowie auch in der Verfolgsprobe Überschreitung des Warnwertes für den Parameter "Escherichia coli", sowie Überschreitung des Richtwertes für den Parameter "Enterobacteriaceae"

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
      Georgewitzer Straße 58
      Haus 111
      02708 Löbau

      Datum25.02.2025

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
      Georgewitzer Straße 58
      Haus 111
      02708 Löbau

      DatumMittwoch, 14. Mai 2025, 07:53 Uhr

      Maßnahmen des Unternehmens


      Meldung vom 08.05.2025 (Letzte Aktualisierung 08.05.2025)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
      HerkunftSachsen

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseMatthias Fritzsche- Landgasthof& Pension Kaufbach, Obere Straße 26, 01723 Wilsdruff- Kaufbach
      Tätigkeit
      • Erzeuger/Hersteller

      Angaben zum Produktverantwortlichen

      Name/Firma und Adresse
      Tätigkeit
      • Erzeuger/Hersteller

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

      Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

      VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungIm Küchenbereich, insbesondere auf den Arbeitsflächen und Geräten sowie hinter und unter den Arbeitsflächen, wurde Kot von Schadnagern vorgefunden.
      VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungIn der Küche wurde ein ungenügender Reinigungszustand vorgefunden. 1. Es wurden starke Verschmutzungen und Anhaftungen im Fußbodenbereich der Küche festgestellt. Unter den Arbeitsflächen sowie auf den Arbeitsflächen wurde Mäuse ähnlicher Kot-und Urin festgestellt. 2. Arbeitsflächen und Arbeitsgeräte in der Küche waren verschmutz. 3. Arbeitsgegenstände z. B. Pfannen, Mikrowelle, Salamander, Schneidebretter, Schrankfronten, Handwasch-und Spülbecken, waren ebenfalls verschmutz bez. mit starken Anhaftungen teilweise auch mit Schadnager ähnlichem Kot-und Urinspuren versehen. 4. Der Wandbereich der Küche ist teilweise mit Brasen behaftet. 5. Ein ekelerregender Fäkalgeruch wurde in der Küche wahrgenommen.

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
      Schloßhof 2/4
      (Haus EF)
      01796 Pirna

      Datum24.10.2024

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
      Schloßhof 2/4
      (Haus EF)
      01796 Pirna

      DatumDonnerstag, 08. Mai 2025, 12:43 Uhr

      Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

      Betriebsschließung der Speisegaststätte


      Meldung vom 25.03.2025 (Letzte Aktualisierung 25.03.2025)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsPrinzess Java Traditional grüner Blatt-Tee
      Charge/PartieMHD: 03.2027, 400 g Packung, Charge 20419, EAN 4605246012129
      Mindeshaltbarkeitsdatum03.2027
      HerkunftRussland

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseRust – Impex GmbH
      Zschortauer Str. 3
      04129 Leipzig
      Tätigkeit
      • Importeur

      Angaben zum Produktverantwortlichen

      Name/Firma und Adresse
      Tätigkeit

        Grund der Information

        § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

        Probennummer: 24-141713-018-00103; L/2024/018713

        Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
        Insektizid: Tolfenpyrad0,064 +/- 0,032 mg/kg und 0,058 +/- 0,029 mg/kgGrenzwert 0,01 mg/kgArt. 18 Abs. 1a Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates.

        Verstoß feststellende Behörde

        Behörde

        Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
        Theodor-Heuss-Straße 43
        04328 Leipzig

        Datum03.02.2025

        Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

        Behörde

        Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
        Theodor-Heuss-Straße 43
        04328 Leipzig

        DatumDienstag, 25. März 2025, 14:20 Uhr

        Maßnahmen des Unternehmens

        Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

        Der Lebensmittelunternehmer hat das Produkt bei seinen Kunden zurückgerufen.


        Meldung vom 25.03.2025 (Letzte Aktualisierung 25.03.2025)

        Produktinformation

        Bezeichnung des LebensmittelsPrinzess Java Traditional grüner Blatt-Tee
        Charge/PartieMHD: 10.2027, 200g Packung, Charge 025438, EAN 4605246001871
        Mindeshaltbarkeitsdatum10.2027
        HerkunftRussland

        Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

        Name/Firma und AdresseRust – Impex GmbH
        Zschortauer Str. 3
        04129 Leipzig
        Tätigkeit
        • Importeur

        Angaben zum Produktverantwortlichen

        Name/Firma und Adresse
        Tätigkeit

          Grund der Information

          § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

          Probennummer: 24-141713-018-00104; L/2024/018712

          Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
          Insektizid Tolfenpyrad0,096 +/- 0,048 mg/kg und 0,13 +/- 0,07 mg/kg, Grenzwert 0,01 mg/kgArt. 18 Abs. 1a Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates.

          Verstoß feststellende Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
          Theodor-Heuss-Straße 43
          04328 Leipzig

          Datum03.02.2025

          Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
          Theodor-Heuss-Straße 43
          04328 Leipzig

          DatumDienstag, 25. März 2025, 14:20 Uhr

          Maßnahmen des Unternehmens

          Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

          Der Lebensmittelunternehmer hat das Produkt bei seinen Kunden zurückgerufen.


          Meldung vom 19.03.2025 (Letzte Aktualisierung 19.03.2025)

          Produktinformation

          Bezeichnung des LebensmittelsFrisches Fleisch, Schlachtnebenprodukte (Schweineherzen), Frischer Fisch, Käse in Lake, Fermentierter Kohl, Gegarter Klebereis, Gegarte Bohnen in Pfeilwurzblättern, Gedämpfte Knödel in Schrumpffolie.
          Charge/PartieAm 14.02.2025 im Markt angebotene o.a. Lebensmittel
          HerkunftSachsen

          Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

          Name/Firma und AdresseASIA MARKT
          Blücherstr. 1-3
          09126 Chemnitz
          Tätigkeit
          • Inverkehrbringer/Händler

          Grund der Information

          § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

          Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

          VerstoßTemperaturverstöße
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungIn Privathaushalten hergestellte leichtverderbliche verzehrsfertige Lebensmittel wurden wiederholt bei einer Raumtemperatur von 12,3 °C gelagert.
          VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
          RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungIn einer Kühltruhe mit Schiebedeckeln wurde im Selbstbedienungsbereich ohne Trennung unverpackt Frisches Fleisch (u.a. Schweinekopf, Schweinezunge), Schlachtnebenprodukte (Schweineherzen), Frischfisch (u.a. Karpfen mit Innereien) sowie Weichkäse in Lake in offenen Kunststoff- und Metallschalen angeboten. Eine Entnahmezange lag mit Handgriff unmittelbar auf Fleischteilen. Unmittelbar neben der Fleischverkaufstruhe standen stark verschmutzte Styroporkisten mit Kräuterabfällen. Die Toilettentüren waren zum Lebensmittellagerbereich (u.a. Lagerung von Reis) geöffnet. In der Gefrierzelle wurden ungeschützt unverpackte Wurstwaren und Frischfleisch in einer offenen Kunststoffschale unmittelbar mit verpackten Lebensmittel und Kartons gelagert.

          Verstoß feststellende Behörde

          Behörde

          Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
          Düsseldorfer Platz 1
          09111 Chemnitz

          Datum14.02.2025

          Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

          Behörde

          Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
          Düsseldorfer Platz 1
          09111 Chemnitz

          DatumMittwoch, 19. März 2025, 14:04 Uhr

          Maßnahmen des Unternehmens


          Meldung vom 13.03.2025 (Letzte Aktualisierung 13.03.2025)

          Produktinformation

          Bezeichnung des LebensmittelsGesamtes Sortiment / Speisenangebot am Kontrolltag 28.01.2025
          HerkunftUnbekannt

          Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

          Name/Firma und AdresseRestaurant Huong Que
          Mittelstraße 23
          04416 Markkleeberg
          Tätigkeit
          • Erzeuger/Hersteller

          Angaben zum Produktverantwortlichen

          Name/Firma und Adresse
          Tätigkeit

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

            Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

            VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            Beschreibungunzureichender Reinigungszustand im gesamtem Ausschank-, Lager- und Küchenbereich, insbesondere im Bereich der Sushi-Herstellung; Altverschmutzungen; z.T. schimmelartige Beläge; fehlerhafte Warenpflege
            VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
            Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
            BeschreibungReinigungsmängel und fehlerhafte Warenpflege wie oben beschrieben
            VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
            RechtsgrundlageArt 4 (2) i.V.m. Anh II Kap V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            Beschreibungfehlerhafte Lagerung bzw. Behandlung von Lebensmitteln

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
            Stauffenbergstraße 4
            Haus 5
            04552 Borna

            Datum28.01.2025

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
            Stauffenbergstraße 4
            Haus 5
            04552 Borna

            DatumDonnerstag, 13. März 2025, 13:52 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

            Die sofortige Schließung wurde am Kontrolltag 28.01.2025 angeordnet. Die Wiederaufnahme des Betriebes wurde am 29.01.2025 gestattet.


            Meldung vom 13.03.2025 (Letzte Aktualisierung 13.03.2025)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsSuppengemüse und Kräutersträuße aus Petersilie, Schnittlauch hergestellt am 15.01.2025, 16.01.2025 und 22.01.2025
            HerkunftUnbekannt

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und AdresseGartenbau Müller
            OT Beiersdorf
            Neue Grimmaer Straße 14
            04668 Grimma
            Tätigkeit
            • Inverkehrbringer/Händler

            Angaben zum Produktverantwortlichen

            Name/Firma und Adresse
            Tätigkeit

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

              Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

              VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
              Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
              BeschreibungVerdeckte Ekelerregung, durch Unordnung und Unsauberkeit im gesamten Produktions- und Lagerbereich, verschmutzte Ausrüstung und Gegenstände, welche in Berührung mit Lebensmitteln kommen sowie Schimmelbildung an den Wänden und Lüfter in der Kühlzelle
              VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EUG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung
              BeschreibungGewerberäume unsauber, unordentlich, mit Schimmel behaftete Kühlzellenwände, verunreinigte Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen; schadhafter Arbeitstisch/Arbeitsbrett

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
              Stauffenbergstraße 4
              Haus 5
              04552 Borna

              Datum15.01.2025

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
              Stauffenbergstraße 4
              Haus 5
              04552 Borna

              DatumDonnerstag, 13. März 2025, 13:40 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens


              Meldung vom 07.03.2025 (Letzte Aktualisierung 07.03.2025)

              Produktinformation

              Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel, insbesondere Salate, Pizzen, Kebab.
              HerkunftSachsen
              Im Restaurant „Aroma“ hergestellte Speisen.

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdresseAroma Restaurant
              Täubchenweg 66
              04317 Leipzig
              Tätigkeit
              • Erzeuger/Hersteller
              • Verarbeiter
              • Inverkehrbringer/Händler

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

              Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

              VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungIm Rahmen der amtlichen Kontrolle wurden mehrere Mängel in der Betriebshygiene festgestellt, insbesondere ein äußerst mangelhafter Reinigungszustand im Bereich der Verkaufstheke und in der Küche sowie eine fehlende Basishygiene, wodurch die dort hergestellten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt wurden. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Gesamte Küchenbereich in ungereinigtem, sehr stark verschmutzten Zustand vorgefunden, unmittelbar vor Öffnen und Beginn des Imbissbetriebs. Gesamter Fußboden stark verschmutzt, rutschig, klebrig, mit Lebensmittelresten verschmutzt. Sämtliche Einrichtungsgegenstände und Geräte (Saladette, Herd, Teigmaschine, Kühlschrank, Herd, Teigausroller, etc.) waren ebenfalls hochgradig verschmutzt, mit klebrigen Oberflächen und anhaftenden Lebensmittelresten. Sämtliche Wandflächen (Fliesenspiegel) und Arbeitsflächen waren klebrig verschmutzt und in ungereinigtem Zustand. Kühlschrankinnenflächen waren ungereinigt, mit Altschmutz behaftet. Darin gelagerte Lebensmittel waren nicht abgedeckt und teilweise ineinander gestellt und hatten offensichtliche Anzeichen von Verderb. Die weißen Kunststoffkisten für Pizzateig waren mit schwarzen Belägen behaftet.
              VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungFORTSETZUNG: Dönergrill und Kontaktgrill im Bereich des Verkaufs/der Dönertheke waren unmittelbar vor Beginn des Imbissbetriebs ungereinigt und mit starken Schmutzbelegen behaftet. Die Angebotstheke im Verkaufsbereich war im gesamten Bereich ungereinigt und mit Lebensmitteln vom Vortag gefüllt. In der Tiefkühltruhe lag ein Restspieß ohne Umhüllung. Der Restspieß lag ungeschützt auf nicht umhüllten Nuggets. Aufgrund der gravierenden Mängel der Betriebshygiene war die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln in der Betriebsstätte gegeben. Zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wurden das Herstellen und Inverkehrbringen von offenen Speisen in der o.g. Betriebsstätte mit sofortiger Wirkung untersagt.

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
              Theodor-Heuss-Straße 43
              04328 Leipzig

              Datum10.02.2025

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
              Theodor-Heuss-Straße 43
              04328 Leipzig

              DatumFreitag, 07. März 2025, 09:27 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens


              Meldung vom 04.03.2025 (Letzte Aktualisierung 04.03.2025)

              Produktinformation

              Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel, insbesondere Pizzen, Pastagerichte, Reisgerichte, soweit die Hygiene betreffend. Das Erzeugnis Pizza Prosciutto mit Schinken im Hinblick auf die Irreführung.
              HerkunftSachsen
              Im fachfolgend genannten Restaurant hergestellt.

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdresseRestaurant L’Angelo d‘Italia
              Kochstraße 1
              04275 Leipzig
              Tätigkeit
              • Erzeuger/Hersteller
              • Verarbeiter
              • Inverkehrbringer/Händler

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

              Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

              VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungDiese Beschreibung ist aus technischen Gründen in mehrere Einzeltexte aufzuteilen. Im Rahmen der amtlichen Kontrolle wurden mehrere Mängel in der Betriebshygiene festgestellt, insbesondere ein mangelhafter Reinigungszustand in sämtlichen Betriebsräumen sowie eine fehlende Basishygiene, wodurch die dort hergestellten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt wurden. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: hochgradig fettige und verklebte Oberflächen in der Küche; Bedarfsgegenstände wie Gemüsehobel, Holzbrett, mehrere Messer, Pizzaschneider waren mit alten Lebensmittelresten verklebt. Pfannen mit Resten von Penne und gebratenem Gemüse im eingetrockneten Fett wurden unter dem Herd gelagert. In der Kühlung (Kühlschrank) wurden geöffnete Dosen mit Thunfisch und Ananas nebeneinander ohne ausreichendem Schutz vor nachteiliger Beeinflussung gelagert. Die gesamte Abluftanlage und Filtereinsätze war verklebt und verschmutzt.
              VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungFortsetzung: Sämtliche Steckdosen, Kabelschächte, Verkleidungen waren stark verklebt und verschmutzt, mit Fettbelägen und waren teilweise mit Fliegenkot behaftet. Auf den stark fettigen Fensterbrettern in der Küche lagen tote Fliegen und Lebensmittelreste. Die Scheibe der Aufschnittmaschine war mit schmierigen Belägen behaftet. Die Teigmaschine war stark mit alten Teigresten verkrustet. Der Geschirrspüler war im Innenbereich stark mit rotschmierigen Belägen behaftet. Der gesamte Theken- und Tresenbereich war hochgradig verdreckt und verschmutzt; der Ablauf der Tropfmulde war mit Hefebelägen verunreinigt; am Thekeninnenboden befand sich ein weißer schimmelartiger Belag und schwarzschimmelähnliche Beläge in den Kanten. Der Mundeisbereiter war innen mit schleimigen und schmierigen roten und bräunlichen Belägen verunreinigt.
              VerstoßIrreführende Angaben
              Rechtsgrundlage§ 11 Abs.1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
              BeschreibungAngeboten wurde u.a. Pizza Prosciutto mit Schinken. Vorrätig gehalten wurde jedoch nur ein Truthahn Pizza-Belag mit 57%Truthahnfleischanteil.

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
              Theodor-Heuss-Straße 43
              04328 Leipzig

              Datum29.01.2025

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
              Theodor-Heuss-Straße 43
              04328 Leipzig

              DatumDienstag, 04. März 2025, 14:45 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens


              Meldung vom 03.03.2025 (Letzte Aktualisierung 03.03.2025)

              Produktinformation

              Bezeichnung des Lebensmittelsgesamtes Speisenangebot an den Kontrolltagen 22.02.2024 und 27.02.2024
              HerkunftDeutschland

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdresseGaststätte Dynastie
              Rochlitzer Str. 52
              04651 Bad Lausick
              Tätigkeit
              • Erzeuger/Hersteller

              Angaben zum Produktverantwortlichen

              Name/Firma und Adresse
              Tätigkeit

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                Beschreibungunzureichender Reinigungszustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, insbesondere im Bereich der Sushi-Herstellung; Altverschmutzungen, z.T. schimmelartige Beläge; unzureichende Reinigung der Schankanlage, schimmelartige Beläge an KEG-Verschlüssen
                VerstoßMängel bei der Personalhygiene
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungEs bestand keine separate Umkleidemögilchkeit für die Mitarbeiter.
                VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
                Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
                BeschreibungReinigungsmängel wie oben beschrieben

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
                Stauffenbergstraße 4
                Haus 5
                04552 Borna

                Datum22.02.2024

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
                Stauffenbergstraße 4
                Haus 5
                04552 Borna

                DatumMontag, 03. März 2025, 11:54 Uhr

                Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                Es erfolgten mehrere Nachkontrollen bis zur zufriedenstellenden Behebung der Mängel. Durch die Bearbeitung eingelegter Rechtsmittel verzögerte sich die Veröffentlichung.


                Meldung vom 24.02.2025 (Letzte Aktualisierung 24.02.2025)

                Produktinformation

                Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel mit rohem Lachs
                HerkunftSachsen

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und AdresseD+N Dresden OHG Restaurant Côdô Kleine Brüdergasse 1-5 01067 Dresden
                Tätigkeit
                • Erzeuger/Hersteller

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                Eine Sanktionierung wegen einer Straftat ist zu erwarten (gemäß § 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt)

                VerstoßAnderer Verstoß
                RechtsgrundlageAnhang III Abschnitt VIII Kapitel III Teil D der VO (EG) Nr. 853/2004 i. V. m. § 3 (1) Nr. 4 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeld-VO
                BeschreibungBei der planmäßigen Routinekontrolle am 12.11.2024 und bei der angekündigten Nachkontrolle am 25.11.2024 wurde nach dem Erkenntnisstand und Rücksprache mit den Mitarbeitenden des Betriebes roher Lachs (Sushiherstellung) feilgeboten, welcher nicht nachweislich einer ausreichenden Gefrierbehandlung unterzogen wurde (Lagerung von mindestens 24 Stunden bei mindestens -20 °C um ein Erkrankungsrisiko durch z. B. Nematoden zu verringern). Es konnte auch keine Bescheinigung vom Vorlieferanten vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Fisch bereits einer Gefrierbehandlung unterzogen wurde. Eine Befreiung von der vorgeschriebenen Gefrierbehandlung aufgrund behördlicher Genehmigung war beziehungsweise ist dem Betrieb nicht erteilt.

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                Oskar-Röder-Straße 8b
                01237 Dresden

                Datum12.11.2024

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                Oskar-Röder-Straße 8b
                01237 Dresden

                DatumMontag, 24. Februar 2025, 10:56 Uhr

                Maßnahmen des Unternehmens


                Meldung vom 14.02.2025 (Letzte Aktualisierung 14.02.2025)

                Produktinformation

                Bezeichnung des LebensmittelsKhushboo Basmati Reis Blue
                Charge/PartieCharge-Nr. HHF/881/1223
                Mindeshaltbarkeitsdatum30.11.2025
                HerkunftIndien via Italien
                Hersteller in Indien und Importeur in Italien konnten nicht angehört werden.

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und AdresseLovely's Food GmbH, Eilenburger Str. 79 d, 04860 Torgau
                Tätigkeit
                • Großhändler

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

                Probennummer: 08429021924

                Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
                Pflanzenschutzmittel/Thiamethoxam0,036 mg/kg0,01 mg/kgVerordnung (EG) Nr. 396/2005 Art. 18 Abs. 1 i.V.m LFGB §9 Abs. 1 Nr. 3
                Pflanzenschutzmittel/Tricyclazol0,13 mg/kg0,01 mg/kgVerordnung (EG) Nr. 396/2005 Art. 18 Abs. 1 i.V.m LFGB §9 Abs. 1 Nr. 3

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
                Richard-Wagner-Straße 7a
                04509 Delitzsch

                Datum17.01.2025

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
                Richard-Wagner-Straße 7a
                04509 Delitzsch

                DatumFreitag, 14. Februar 2025, 10:46 Uhr

                Maßnahmen des Unternehmens